Neuregelung der Übernachtungsgutscheine ab 2012

Der Hauptausschuß hat folgende Neuregelung beschlossen:

  • Die Gutscheine sind an das Mitglied gebunden und nicht übertragbar
  • Die Gültigkeit der Gutscheine wird auf die Gültigkeit des Albvereinsausweises begrenzt, also vom 01. Januar bis zum 31. März des nächsten Jahres
  • Der Wert der Gutscheine für erwachsene Mitglieder beträgt weiterhin 4,50€ und für jugendliche Mitglieder 3,50€
  • pro Nacht und Person kann nur ein Gutschein eingelöst werden

Es werden weitere Vorschläge zur spezifischen Förderung der Jugend- und Familienarbeit entwickelt.