Der Hauptausschuß hat folgende Neuregelung beschlossen:
- Die Gutscheine sind an das Mitglied gebunden und nicht übertragbar
- Die Gültigkeit der Gutscheine wird auf die Gültigkeit des Albvereinsausweises begrenzt, also vom 01. Januar bis zum 31. März des nächsten Jahres
- Der Wert der Gutscheine für erwachsene Mitglieder beträgt weiterhin 4,50€ und für jugendliche Mitglieder 3,50€
- pro Nacht und Person kann nur ein Gutschein eingelöst werden
Es werden weitere Vorschläge zur spezifischen Förderung der Jugend- und Familienarbeit entwickelt.